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Veranstaltungen / Projekte


Projekt "Haftung des Geschäftsführers"

Froh & Liedtke, WP, StB

Spielregeln im Umgang mit Banken? Basel II und § 18 KWG

Geschäftsführer mit unbeschränkter Haftung ?

Risiko und Altersvorsorge des Geschäftsführers

Vortrag am 5.6.2003, 18-19 Uhr 30
Steigenberger/Conti Hansa, Schloßgarten 7, Kiel

Hermann Stabenow - Bankkfm., Rechtsanwalt, Sachverständiger 0431/66381-26
Der Geschäftsführer mit unbeschränkter Haftung? Haftung des GmbH-Geschäftsführers

  • Haftung des ausscheidenden Geschäftsführers - Verletzung von Sorgfaltspflichten
  • Haftung eines neu bestellten Geschäftsführers für Fehlverhalten seines Vorgängers
  • Sonderpflichten des Geschäftsführers in der Krise

Martin J. Sick - Dipl.-Betriebswirt, Finanzplaner 04331/136-830
Haftungsvorsorge durch Versicherung; Private Finanzplanung des Geschäftsführers

  • Welche Ziele verfolgen Sie? Was bedeutet das für Ihre privaten Finanzen?
  • Wie setzen sich Ihre Vermögenswerte und Vorsorge aktuell zusammen?
  • Wie entwickelt sich Ihr Vermögen und Ihre Liquidität in den kommenden Jahren?
  • Reicht die Liquidität bei Krankheit, Tod, Berufsunfähigkeit/Unfall?
  • Altersvorsorge - wie können Sie diese aufstellen? An Unternehmensnachfolge, Erben gedacht?

Jens Uwe Liedtke - Dipl.-Kaufmann, Steuerberater 0431/668638-22
Basel II und § 18 KWG - Neue Spielregeln im Umgang mit Banken?

  • Was bedeutet Basel II?
  • Welche Veränderungen gibt es bei § 18 KWG?
  • Konsequenzen?

 

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Erbrechtstage

Veranstaltung:

Richtig Erben

Ort: Bad Segeberg
Termin: 26./27.06.2003

Programm: faltblatt-ufp-erbrecht.pdf (ca. 54 KB)

2. Segeberger Erbrechtstage

Vererben will gelernt sein!

An zwei Tagen gaben Experten Tipps über das Thema "Vererben mit Sinn und Verstand" und dem Thema "vorweggenommene Erbfolge Übertragung von Vermögen auf nachfolgende Generationen".

Nur 30 % der Deutschen haben ihr Testament gemacht. Davon gerade einmal die Hälfte mit juristischer Unterstützung. Die Folge davon sind kleine oder große Tragödien bei der Verteilung der Erbes. Prof. Dr. Klaus Michael Groll aus München, Präsident des Deutschen Forums für Erbrecht referierte zu diesem Thema am 26. Juni 2003 im Hotel Vitalia. Das geschätzte gesamte private Volksvermögen im Jahr 2000 von 10 Billionen Mark an Geld und Sachwerten wird zurzeit in einem gewaltigen Umschichtungsprozess von der Nachkriegs auf die Erbengeneration übertragen und dabei stehen wir erst am Anfang eines Umbruchs.

Jeder zweite Deutsche über 60 Jahren hat sein Testament gemacht. Nach Schätzungen sind ca. 90 % der bereits verfassten Verfügungen inhaltlich verfehlt, widersprüchlich oder gänzlich unwirksam. Nicht selten führen fehlerhafte Testamente oder Erbverträge zu wirtschaftlichen und familiären Katastrophen für die Hinterbliebenen - so Prof. Groll.

Am Freitag den 27. Juni 2003 sprachen an gleicher Stelle der Rechtsanwalt und Notar Herr Dr. Rainer Krehl und der Steuerberater und vereidigter Buchprüfer Herr Dr. Jürgen Hansen über das Thema "vorweggenommene Erbfolge, Übertragung von Vermögen auf nachfolgende Generationen" und gingen hierbei insbesondere auf Gestaltungsmöglichkeiten bei der Übertragung von Immobilien und Gewerbebetrieben ein.

Im Anschluss daran machte Herr Martin J. Sick die "Finanzplanung als Informationsgrundlage der Erbschaft- und Schenkungsplanung" zum Thema und zeigte Möglichkeiten auf, die vorhandenen Vermögenswerte sinnvoll zu katalogisieren und Zukunftsplanungen zu entwickeln. Er sprach auch darüber, wie sich das Vermögen erhalten lässt, ob die Altersvorsorge ausreicht oder auszubauen ist und ob Lebensversicherungen das leisten, was früher in Aussicht gestellt wurde.

Die 2. Segeberger Erbrechtstage sollten Anregungen geben, über die eigene Situation nachzudenken und, sofern erforderlich, fachlichen Rat einzuholen.

 

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Projekt "Vorsorge des Unternehmers"

Projekt:

"Vorsorge des Unternehmers"

Die Altersversorgung des Geschäftsführers rechnet zu den wichtigsten betrieblichen Leistungen, die die GmbH neben der Grundvergütung bieten kann. Dies gilt insbesondere für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer, die nicht der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliegen und deshalb auf anderem Wege Vorsorge treffen müssen. Doch selbst wenn Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung bestehen, wie etwa bei Fremdgeschäftsführern oder nicht-beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern, reichen diese in aller Regel nicht aus, um nach dem Ende der aktiven Tätigkeit einen entsprechenden Lebensstandard zu sichern. Auch für diese ist eine zusätzliche Absicherung notwendig.
Die gängigsten Formen der Versorgungszusagen an Geschäftsführer sind Pensionszusagen und ergänzend dazu oder an deren Stelle der Abschluss von Direktversicherungen. Auch die Vereinbarung von Witwen- und Waisenpensionen, die an den Ehegatten bzw. die Kinder eines verstorbenen Geschäftsführers bezahlt werden, ist häufig anzutreffen.
Welche überlegungen gelten für Inhaber von Personengesellschaften und wie sind weitere Vermögenswerte (z.B. Immobilien, Wertpapiere, geschlossene Beteiligungen etc.) in der Vorsorge des Unternehmers zu berücksichtigen? All diese Überlegungen fließen in die privaten Finanzpläne des Unternehmers ein.
Wir machen Ihnen Ihre künftige Vermögens- und Vorsorgesituation transparent und zeigen was zu tun ist.

Wenn auch Sie Ihre Finanzen effizienter aufstellen wollen, nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf unter
04331/136-830.

Ihr Nutzen...

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