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 Unser Angebot    Finanzplanung    Betriebliche Altersversorgung    

Mitarbeiter sind wichtiges Kapital des Unternehmens. Die betriebliche Altersvorsorge ist ein wichtiges Instrument der Mitarbeiterbindung. Nachfolgend zeigen wir kurz die fünf Durchführungswege auf. Wir beraten Sie und Ihre Belegschaft gerne näher.

Direktversicherung

Die Direktversicherung ist einer der Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung ( § 1b Abs. 2 S. 1 BetrAVG). Die betriebliche Direktversicherung entspricht weitgehend einer normalen privaten Lebensversicherung. Jedoch ist hier der Arbeitgeber der Versicherungsnehmer. Er zahlt auch die Versicherungsbeiträge, ungeachtet, wer im Innenverhältnis die Kosten trägt (arbeitgeber- oder arbeitnehmerfinanziert). Die Versicherung wird auf das Leben des Arbeitnehmers abgeschlossen. Er oder seine Hinterbliebenen haben gegen das Versicherungsunternehmen, den Träger der Versorgung, einen direkten Rechtsanspruch, das so genannte Bezugsrecht, auf die Versicherungsleistungen. Vor allem kleinere Unternehmen bevorzugen die Direktversicherung, da sie nur mit geringem unternehmensinternem Verwaltungsaufwand verbunden ist. Häufig wurde auch bereits in der Vergangenheit, ungeachtet der Unternehmensgröße, auf diesem Wege Entgeltumwandlung praktiziert. In verschiedenen Branchen wird im Zusammenhang mit Direktversicherungen mit so genannten Konsortialverträgen gearbeitet. Eine Direktversicherung ist nach dem Förderkonzept ab dem 1. Januar 2002 förderfähig.

Unterstützungskasse

Unterstützungskassen stellen die älteste Form der betrieblichen Altersversorgung dar. Die ersten existierten bereits Mitte des 19. Jahrhunderts. Sie sind rechtsfähige, eigenständige Versorgungseinrichtungen, die als Stiftung, GmbH oder am häufigsten als eingetragener Verein auftreten und nicht der Versicherungsaufsicht unterliegen. Unterstützungskassen werden von einem oder mehreren Arbeitgebern (Trägerunternehmen) durch Zuwendungen und die hierauf erwirtschafteten Erträge finanziert, um die betriebliche Altersversorgung nach den Vorgaben der Trägerunternehmen für ihre Arbeitnehmer durchzuführen. Es handelt sich somit um eine mittelbare Versorgungsform. Aufgrund der gesetzlichen Definition ist ein Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf Leistungen gegen die Unterstützungskasse ausgeschlossen. Die Kasse ist daher lediglich ein "verlängerter Arm" des Arbeitgebers und dieser hat einzuspringen, wenn die Kassenmittel nicht ausreichen sollten um die Leistungen zu erbringen.
Unterstützungskassen werden ausschließlich vom Arbeitgeber dotiert, die Last kann aber durch Entgeltumwandlung wirtschaftlich vom Arbeitnehmer getragen werden. Durch die Zahlungen des Arbeitgebers können aber nur die laufenden Versorgungsleistungen durch Kapital gedeckt werden. Zukünftige Verpflichtungen dürfen nur durch ein so genanntes Reservepolster teilweise vorfinanziert werden. Nur wenn eine Finanzierung über Rückdeckungsversicherungen ist eine "Ausfinanzierung" des Systems möglich (sog. rückgedeckte Unterstützungskasse). Unterstützungskassen sind nicht reglementiert in ihrer Kapitalanlage. Sie können auch Darlehen an das Trägerunternehmen geben. Über Unterstützungskassen finanzierte Versorgungszusagen führen zu einer Mitgliedschaft des Arbeitgebers beim Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit.

Pensionskasse

Pensionskassen sind eigenständige, rechtsfähige Versorgungseinrichtungen, die in der Privatwirtschaft in der Form der Aktiengesellschaft oder des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit errichtet werden. Auch die Versorgungseinrichtungen des öffentlichen Dienstes sind als Pensionskassen anzusehen, als unselbständige Pensionskassen des öffentlichen Dienstes. Sie alle unterliegen der Versicherungsaufsicht und entsprechen in ihrer Funktionsweise Lebensversicherungsunternehmen (gilt nur eingeschränkt für den öffentlichen Dienst). Sie gewähren den zu Versorgenden auf ihre Leistungen einen Rechtsanspruch.

Pensionsfonds

Als rechtsfähige Versorgungseinrichtung wird er in der Form der Aktiengesellschaft oder des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit geführt. Seine Leistungen muss er im Wege der lebenslangen Leistung erbringen. Langlebigkeit, Invalidität und Hinterbliebene können abgesichert werden. Den späteren Leistungsempfängern gewährt er einen Rechtsanspruch auf die Renten. Für diese Fonds ist die Versicherungsaufsicht obligatorisch. Arbeitgeber, die sich des Pensionsfonds bedienen wollen, sind zudem insolvenzsicherungspflichtig.

Direktzusage

Die Direktzusage ist von den Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung der bedeutendste Durchführungsweg. Sie wird häufig auch als Pensionszusage oder unmittelbare Versorgung bezeichnet. Letzteres macht deutlich, dass der Arbeitgeber bei dieser Form des Versorgungswerkes selbst Versorgungsträger ist. Er trägt sowohl alle abgesicherten biometrischen Risiken als auch die mit dem Kapitaldeckungsverfahren verbundenen Kapitalanlagerisiken. Zur Risikobegrenzung werden häufig so genannte Rückdeckungsversicherungen abgeschlossen. Bilanziell werden die, gegenüber den Arbeitnehmern bestehenden, Versorgungsverpflichtungen in Form von Pensionsrückstellungen ausgewiesen.

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